Da war der Porsche weg.
Zum warm werden nach unserer kleinen Sommerpause kredenzen wir heute einen anschaulichen Fall, über den das Oberverwaltungsgericht des Landes Rheinland-Pfalz zu entscheiden hatte.
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Porsche zu Recht von Polizei sichergestellt?
Gefährliche Überholmanöver: Durfte die Polizei einen Porsche deswegen sicherstellen? Eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz.
Der Fall: Ein Mann fuhr mit dem Porsche seiner Ehefrau auf einer Bundesstraße, vor ihm vier andere Autos. Der Kolonne kam ein Polizeiauto entgegen. Die Polizisten beobachteten, wie der Porschefahrer das Fahrzeug vor ihm überholte. Er scherte aber nicht wieder ein, sondern überholte auch noch einen zweiten Pkw, obwohl das Polizeiauto nur noch circa 200 bis 250 Meter entfernt war.
Überholmanöver trotz Gegenverkehr
Um einen Frontalzusammenstoß zu vermeiden, bremste der Fahrer des Polizeiwagens bis zum Stillstand ab und zog an den rechten Fahrbahnrand. Erst etwa 15 Meter vor dem stehenden Polizeiauto scherte der Porschefahrer wieder ein. Die beiden überholten Fahrzeuge mussten ebenfalls stark abbremsen, um einen Unfall zu vermeiden. Noch auf der Höhe des Polizeiwagens zog der Porsche wieder heraus und überholte das nächste Auto.
Verfolgung mit Blaulicht und Sirene
Die Polizei verfolgte den Verkehrs-Rowdy und stellte den Porsche zur Gefahrenabwehr sicher. Außerdem wurde dem Mann die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen und der Führerschein beschlagnahmt. Die Ehefrau des Fahrers wehrte sich vor Gericht gegen die Sicherstellung des Fahrzeugs.
Polizei stellt Porsche sicher
Die Beschwerde der Frau wurde zurückgewiesen – sowohl in der ersten als auch in der zweiten Instanz. Die Sicherstellung sei rechtmäßig. Die Polizei dürfe eine Sache sicherstellen, um eine konkrete Gefahr abzuwehren.
Es habe ausreichend Anhaltspunkte gegeben, dass der Porschefahrer weitere erhebliche Verkehrsverstöße begehen würde, so das Gericht. Er habe beim Überholen rücksichtslos und grob verkehrswidrig gehandelt und die öffentliche Sicherheit gefährdet. Zu dem Schluss kam das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, nachdem es die Polizisten und weitere Zeugen gehört hatte.
Entziehung der Fahrerlaubnis reicht nicht
Die Ehefrau argumentierte, zum Zeitpunkt der Sicherstellung habe keine Gefahr mehr vorgelegen, weil die Polizisten ihrem Ehemann schon die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen hatten. Dem folgte das Gericht nicht. Es führte aus, die Polizisten hätten hier wegen des konkreten Verhaltens des Porschefahrers davon ausgehen dürfen, dass die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nicht reichen würde, um weitere schwere Verkehrsverstöße und eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zu verhindern.
Fahrer nicht einsichtig
Der forsche Fahrer habe mit seinem grob verkehrswidrigen Verhalten mehrere Verkehrsteilnehmer erheblich gefährdet. Davon sei er aber völlig unbeeindruckt geblieben, so das Gericht. Er sei auch absolut uneinsichtig gewesen, als ihm die Polizisten erklärten, wie gefährlich seine Überholmanöver waren. Er war vielmehr der Meinung, der Vorwurf der Gefährdung des Straßenverkehrs sei lächerlich, denn es sei ja schließlich nichts passiert. Außerdem habe es bei seinen zwei Millionen Kilometern Fahrpraxis noch nie Zwischenfälle gegeben. Ein Fehler auf seiner Seite sei daher ausgeschlossen, hatte der Porschefahrer noch gegenüber der Polizei geäußert.
Laufende Ermittlungen wegen Nötigung
Das Gericht führte aus, es sei bei dem äußerst gefährlichen Überholvorgang nur deshalb nicht zum Unfall gekommen, weil die Polizisten und die anderen Verkehrsteilnehmer geistesgegenwärtig abgebremst hätten und ausgewichen seien.
Die Äußerungen über seine bisherige Fahrpraxis unterstrichen nach Ansicht des Gerichts das fehlende Einsichtsvermögen des Porschefahrers noch zusätzlich. Denn sein vorangegangenes Verkehrsverhalten sei keineswegs "ohne Zwischenfälle" verlaufen. Zum Zeitpunkt der Sicherstellung des Porsche sei gegen ihn wegen Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr ermittelt worden.
OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.8.2023 , Az.: 7 B 10593/23.OVG