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Erbrecht

Beratung VOR einen Erbfall

Erbstreitigkeiten sind häufig emotional belastend. Erbrechtsprozesse können sehr teuer werden, denn es geht um viel. Treffen Sie daher Vorsorge und regeln Sie Ihren Nachlass rechtzeitig. Wir verstehen und als Ihr Vorsorgeanwalt VOR einem Erbfall, wenn Sie Fragen umtreibt, was nach Ihrem Ableben geschieht:

  • Brauchen Sie überhaupt ein Testament oder können Sie mit der gesetzlichen Erbfolge leben?
  • Wie schreiben Sie es?
  • Was gehört hinein?
  • Wie sichern Sie Ihren Ehepartner ab?
  • Werden dabei die Kinder benachteiligt?
  • Kann ich meine Kinder absichern, wenn mein Ehepartner wieder heiraten sollte?
  • Was sind Pflichtteilsansprüche?
  • Was bedeutet Teilungsanordnung, Vermächtnis, Vorausvermächtnis und Testamentsvollstreckung? Was ist in meinem Fall sinnvoll?
  • Wie bedenke ich Menschen, die für mich gesorgt haben, oder caritative Einrichtungen/Projekte?
  • Wie halte ich Erbschaftssteuern gering?
  • Brauche ich eine Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung?

Beratung NACH einem Erbfall

Natürlich auch NACH einem Erbfall stehen wir Ihnen zur Seite:

  • Sie sind Erbe geworden?
  • Liegt ein wirksamesTestament vor oder gilt gesetzliche Erbfolge? Bin ich Alleinerbe oder Erbe mit anderen?
  • Muss ich Pflichtteilsansprüche bedienen? Wie mache ich das? Wie setze ich mich mit meinen Miterben auseinander?
  • Wie groß ist der Nachlaß?
  • Wie komme ich in den Besitz des geerbten Vermögens?
  • Hatte der Erblasser Schulden, für die ich haften muss? Sollte ich die Erbschaft besser ausschlagen?
  • Brauche ich einen Erbschein?
  • Muß ich Erbschaftssteuer zahlen?

Wir erklären Ihnen die Zusammenhänge. Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine Strategie zur außergerichtlichen Lösung Ihres Falles und treiben Sie nicht in risikoreiche Prozesse, deren Ausgang ungewiss ist. Ein Gerichtsverfahren sollte in Erbfällen immer als Letze Mittel der Wahl sein, wenn es wirklich unumgänglich ist.

Vorgehen bei erbrechtlicher Erstberatung

Erstberatungen im Erbrecht führen wir grundsätzlich telefonisch nach Vereinbarung eines festen  Termins durch. Damit wir uns hierauf vorbereiten können, übersenden Sie uns bitte eine kurze  Zusammenfassung Ihres Anliegens und Ihrer Fragen. Ergänzend hierzu überlassen Sie uns bitte per  Mail (PDF) die wesentlichen Dokumente, wie z.B. Testament, Erbvertrag, Erbschein etc.. Soweit Sie  rechtschutzversichert sind, überlassen Sie uns bitte eine schriftliche Deckungszusage Ihrer  Rechtschutzversicherung. Wir können dann unsere Beratung direkt mit Ihrem Rechtschutzversicherer  abrechnen. Soweit eine Selbstbeteiligung besteht, müssten wir Ihnen diese vorab in Rechnung stellen.

Wenn Sie über keine Rechtschutzversicherung verfügen, müssten wir unsere Tätigkeit Ihnen vorab  berechnen. Für erbrechtliche Erstberatungen und einer ersten Einschätzung Ihres Anliegens und Ihrer  Fragen pflegen wir 190 EUR zuzüglich Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer zu berechnen (dies sind  ca. 250 EUR). Darin enthalten ist die Durchsicht Ihrer Unterlagen, die Vorbereitungen des Termins,  Vorüberlegungen zu Ihren vorab gestellten Fragen, das Telefonat selbst (ca. 30-45 Minuten) und  gegebenenfalls eine schriftliche Zusammenfassung des Besprochenen sowie etwaige weitere  Nacharbeiten.

Ihr Ansprechpartner

Dipl.-FW Bernhard Etzkorn, LL.M.
Dipl.-FW Bernhard Etzkorn, LL.M.

Fachanwalt für Erbrecht & Verkehrsrecht

Helena Joppich
Helena Joppich

Rechtsanwältin

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