Erbstreitigkeiten sind häufig emotional belastend. Erbrechtsprozesse können sehr teuer werden, denn es geht um viel. Treffen Sie daher Vorsorge und regeln Sie Ihren Nachlass rechtzeitig. Wir verstehen und als Ihr Vorsorgeanwalt VOR einem Erbfall, wenn Sie Fragen umtreibt, was nach Ihrem Ableben geschieht:
Natürlich auch NACH einem Erbfall stehen wir Ihnen zur Seite:
Wir erklären Ihnen die Zusammenhänge. Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine Strategie zur außergerichtlichen Lösung Ihres Falles und treiben Sie nicht in risikoreiche Prozesse, deren Ausgang ungewiss ist. Ein Gerichtsverfahren sollte in Erbfällen immer als Letze Mittel der Wahl sein, wenn es wirklich unumgänglich ist.
Erstberatungen im Erbrecht führen wir grundsätzlich telefonisch nach Vereinbarung eines festen Termins durch. Damit wir uns hierauf vorbereiten können, übersenden Sie uns bitte eine kurze Zusammenfassung Ihres Anliegens und Ihrer Fragen. Ergänzend hierzu überlassen Sie uns bitte per Mail (PDF) die wesentlichen Dokumente, wie z.B. Testament, Erbvertrag, Erbschein etc.. Soweit Sie rechtschutzversichert sind, überlassen Sie uns bitte eine schriftliche Deckungszusage Ihrer Rechtschutzversicherung. Wir können dann unsere Beratung direkt mit Ihrem Rechtschutzversicherer abrechnen. Soweit eine Selbstbeteiligung besteht, müssten wir Ihnen diese vorab in Rechnung stellen.
Wenn Sie über keine Rechtschutzversicherung verfügen, müssten wir unsere Tätigkeit Ihnen vorab berechnen. Für erbrechtliche Erstberatungen und einer ersten Einschätzung Ihres Anliegens und Ihrer Fragen pflegen wir 190 EUR zuzüglich Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer zu berechnen (dies sind ca. 250 EUR). Darin enthalten ist die Durchsicht Ihrer Unterlagen, die Vorbereitungen des Termins, Vorüberlegungen zu Ihren vorab gestellten Fragen, das Telefonat selbst (ca. 30-45 Minuten) und gegebenenfalls eine schriftliche Zusammenfassung des Besprochenen sowie etwaige weitere Nacharbeiten.